Konditionen


Die Rechnungsstellung in meiner Praxis erfolgt grundsätzlich privat, d.h. Sie zahlen die Rechnung über erbrachte Leistungen direkt an mich.

 

Psychotherapie und psychologische Beratung


Ich berechne 80,00€  pro Einzelsitzung.

 

Gerne könne Sie zunächst ein erstes, unverbindliches Gespräch zum gegenseitigen Kennenlernen mit mir vereinbaren. Sprechen Sie mich an.

 

Für Psychotherapie erfolgt

 

 

die Rechnungslegung auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker.

 

Die  Kosten einer Psychotherapie sind nach § 33 EStG als außergewöhnliche Belastung absetzbar. 

 

Coaching


Die Kosten für ein Individual- oder Teamcoaching richten sich nach dem gewählten Setting. Dabei kann das Coaching hier am Praxisstandort oder auch an Ihrem Arbeitsplatz etc. stattfinden. Sprechen Sie mich an.

 

Kosten für ein beruflich-/Karrierebedingtes Coaching sind steuerlich generell als Werbungskosten ansetzbar.

 

Organisationsentwicklung und Organisationsberatung


Ein erweitertes Angebot zur Organisationsentwicklung und Beratung von Unternehmen befindet sich gerade in Vorbereitung. Sprechen Sie mich zur Erstellung einer individuellen Projektplanung und Angebotserstellung an.

 

Kostenerstattung Therapie


Sofern Sie privat krankenversichert sind oder als gesetzlich Versicherter über eine Zusatzversicherung verfügen, können Sie die Rechnung ggf. bei Ihrer Krankenkasse zur Erstattung einreichen. Je nach Vertrag können die Kosten für die Behandlung bei einem Therapeuten mit der "Erlaubnis, die Heilkunde beschränkt auf das Gebiet der Psychotherapie auszuüben" (Heilpraktiker nach HeilprG) ganz oder teilweise von Ihrer Krankenkasse übernommen werden. Bitte klären Sie dies mit Ihrer Krankenkasse.

 

Es könnte jedoch auch vorteilhaft sein, die Kosten einer Therapie selbst zu tragen. Dies kann der Fall sein, sofern Sie längere Wartezeiten auf einen Therapieplatz bei einem Psychotherapeuten mit KV-Zulassung überbrücken müssen aber trotzdem zeitnah Hilfe zur Krisenintervention oder Stabilisierung benötigen. Selbst getragene Therapiekosten können ggf. in der Steuererklärung als Krankheitskosten/ außergewöhnliche Belastungen (§ 33 EStG) angesetzt werden.
 

Selbstzahlung kann ebenfalls sinnvoll sein wenn Sie vermeiden möchten bei Ihrer Versicherung als "psychisch erkrankt" erfasst zu werden, da eine psychische Vorerkrankung bei Wechsel der Krankenkasse oder des Tarifs in der Regel zu Risikozuschlägen führt bzw. bei Abschluss von Berufsunfähigkeits-, Krankenhaustagegeld- oder Lebensversicherungen als Ausschlusskriterium gilt.

 

Kostenübernahme bei Beratung und Coaching


Die Kosten für Ehe-, Paar-, Erziehungs-, oder psychologische Beratung und Coaching werden grundsätzlich nicht von Krankenkassen übernommen. 

 

Sofern es sich um Präventivmaßnahmen zum Erhalt Ihrer Arbeitsfähigkeit handelt, z.B. Burn-Out Prophylaxe bei beruflichem Stress, sind die Kosten jedoch steuerlich als Werbungskosten absetzbar. 

 

Darüber hinaus übernehmen einige Hausratversicherungen die Kosten für psychologische Beratung für Opfer von Einbrüchen. Wenden Sie sich dazu bitte an Ihre Versicherung.